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Temporärer Schutz vor Schimmel und Bläue

Werterhalt für Schnittholz während der Lagerung & Bauphase

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Frischholz - Ein Paradies für Schimmel & Pilze

Die aktuelle DIN 68800 Holzschutz zieht bezüglich der Befallswahrscheinlichkeiten durch Pilze die holzzerstörenden Pilze (Fäulnis) in Betracht.
Was ist aber mit den Pilzen, die das Holz zwar nicht zerstören, aber zu unansehnlichen Verfärbungen oder gar unansehnlichem und ungesundem Bewuchs führen können? Gemeint sind hier Bläue- und Schimmelpilze. Die DIN 68800 schreibt dazu im Teil 1 Punkt 1 Anwendungsbereich: „Der temporäre Schutz von Rundholz und von Schnittholz nach dem Einschnitt gegen Holz verfärbende Pilze einschließlich Lagerung vor der Verarbeitung wird in dieser Norm nicht behandelt.“

Wissenswertes zu Schimmelpilzen

Schimmelpilze können sich auch auf trockenem Holz entwickeln, wenn sich auf der Oberfläche aufgrund erhöhter Luftfeuchte bzw. Baufeuchte eine höhere Feuchte einstellt. Hinweise zur Vermeidung von Schimmelpilzen enthält
z. B. das Merkblatt „Vermeidung von Schimmelpilzbefall an Anstrichflächen außen“ der DGfH.

Schimmelpilze benötigen also keine hohe Holzfeuchte, wie wir das von den Fäulnispilzen kennen, sondern es genügt eine hohe relative Luftfeuchtigkeit in der Umgebung. Das führt automatisch zu einem Anstieg der Feuchte auf der Holzoberfläche. Damit werden unter Umständen den Schimmelpilzen Tür und Tor geöffnet. Zum Beispiel werden Bauhölzer technisch getrocknet (u. a. Brettschichtholzkonstruktionen, Dachlatten) mit einer Holzfeuchte von 15 % eingebaut.

Im Glauben auf die technische Trocknung verzichtet Mancher auf einen vorbeugenden chemischen Schutz gegen Insekten und Fäulnispilze. Nachfolgende Estrich- und Innenputzarbeiten führen aber zu einer überhöhten relativen Luftfeuchtigkeit im Neubau und die Holzoberflächen sind als organische Substanz hervorragende Trägermaterialien für einen Schimmelbefall.

Wenn ein Werk mangelhaft ist (ein Schimmelbefall erfüllt diesen Sachverhalt), wird der Errichter des Werkes damit konfrontiert. Der ursächliche Zusammenhang mit dem Einfluss eines anderen Gewerkes (z. B. Estricheinbringung) ist dabei allerdings zweitrangig.

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Was kann man dagegen tun?

Vorbeugung ist besser als die Sprachlosigkeit bei der Abnahme. Ein zeitlich begrenzter Schutz gegen Bläue- und Schimmelpilze ist ein gangbarer Weg. Adolit BS 3 bietet einen temporären (= zeitlich begrenzten) Schutz gegen die Pilzgruppen. Dieses Produkt ist bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter N-57877 registriert und damit verkehrsfähig. Die Verarbeitung erfolgt im Tauchverfahren mit einer Anwendungskonzentration in der Regel von bis zu 3 % (genaue Festlegung erfolgt durch die Anwendungstechnik).
Lassen Sie nicht zu, dass Baustellen zu Kampfarenen der Juristen werden. Beugen Sie vor!