Eine Vielzahl von Schäden an Betonbauwerken entsteht aufgrund von Rissen und Hohlräumen, die das Eindringen von Schadstoffen in den Baukörper ermöglichen. Diese schädigenden Einflüsse beeinträchtigen die Funktionalität des Betons und vermindern somit die Tragfähigkeit des Bauwerks erheblich.
Wird ein Bauwerk in Stahlbetonbauweise bestellt, geplant und ausgeführt ist eine Rissbildung an tragenden und auch nichttragenden Bauteilen unumgänglich.
Die eingelegte Bewehrung fängt erst an, Zugkräfte aufzunehmen wenn der Beton bereits gerissen ist. Der Planer hat über drei Entwurfsgrundsätze die Möglichkeit die Entstehung von Rissen zu verhindern, das Entstehen von vielen kleinen unschädlichen Rissen zuzulassen, oder wenige große Risse zu planen, die nachträglich geschlossen werden müssen. Jeder Entwurfsgrundsatz ist sorgfältig auf die Nutzungsbedingungen des Bauwerks abzustimmen. Ein nachträgliches Schließen von Rissen bedarf ebenfalls einer sorgfältigen Planung
Beim Auftreten und Instandsetzen von ungeplanten Rissen ist die Rissursache von entscheidender Bedeutung. Einfluss auf eine Rissbildung haben neben den materialspezifischen Parametern des Betons auch nachträglich auftretende Belastungen wie Setzungen oder Nutzungsänderungen. Für den Instandsetzungserfolg ist neben der Rissursache auch der Risszustand und die Rissbewegung ausschlaggebend.
Das Schließen von Rissen durch Füllen soll das Eindringen von beton- und stahlangreifenden Stoffen gehemmt bzw. verhindert wird. Bei einer wiederkehrenden Rissursache muss davon ausgegangen werden, dass der Riss neu entsteht, jedoch mit einer unbedenklichen Rissbreite. Das Schließen von Rissen durch Füllen kann nicht als kraftschlüssiges Verbinden angesehen werden.
Bei dem kraftschlüssigen Verbinden werden die Rissflanken mit hydraulisch gebundenen oder polymeren Rissfüllstoffen so gefüllt, das eine Übertragung von Druck-, Zug, oder Schubkräften im Bauteil wiederhergestellt wird. Dieses Verfahren ist nur bei Rissen mit einer nicht wiederkehrenden Rissursache anwendbar.
Beim begrenzt dehnbaren Verfüllen werden die Rissflanken mit einem elastischen polymeren Rissfüllstoff dehnfähig verbunden. Dieses Verfahren eignet sich vor allem zum Füllen von Rissen mit wiederkehrender Rissursache.
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