Unterteilung in zwei Anwendungsbereiche
1. Tragende und/oder aussteifende Bauteile (z. B. Dachstühle)
DIN 68800-Teil 3 – Vorbeugender chemischer Holzschutz, für tragende und/oder aussteifende Bauteile. In dieser Norm werden Holzschutzmaßnahmen für tragende Bauteile unter dem Gesichtspunkt der Abwehr von Bauschäden bei Vorliegen einer Gefährdung verpflichtend gefordert, z. B. Bauholz.
Die notwendigen chemischen Maßnahmen orientieren sich zusätzlich zu den baulichen Maßnahmen an den Gefährdungsklassen. Die Wahl des jeweiligen Einbringverfahrens des Remmers Produktes erfolgt in Abhängigkeit von der Gefährdungsklasse.
Anmerkung: Will man bei statisch beanspruchten Bauteilen auf einen chemischen Holzschutz verzichten, muss grundsätzlich die jeweilige Konstruktion gemäß dem Regelwerk der DIN68800 Teil 2 (Konstruktiver Holzschutz) betrachtet werden. Voraussetzungen für den Verzicht auf chemische Holzschutzmittel sind die in der DIN 68880
Teil 2 festgelegten baulichen Maßnahmen.