Begrenzt bewegliche Bauteile wie Fachwerkoberflächen oder Wandbildner mit inhomogenen Querschnitten erfordern besonders gutmütige Innendämmsysteme aufgrund der materialbedingt unterschiedlichen bauphysikalischen Eigenschaften. Grundsätzlich existiert für Fachwerkoberflächen die Gefahr von Überdämmung und der sich daraus ergebenden Behinderung der Austrocknung des Gesamtbauteils. Besondere Empfehlungen finden Sie auch in dem WTA Merkblatt E 8 5 00 D.
Bei Sichtfachwerk ist immer mit einem Riss zwischen Gefach und Holz zu rechnen. Diese Risse können bei Beregnung der Fassade zu einer hohen Wasseraufnahme führen, insbesondere auf den schlagregenbelasteten Seiten eines Gebäudes. Die hier aufgenommenen Wassermengen können die durch eine kapillaraktive Innendämmung entstehenden Tauwassermengen um ein vielfaches überschreiten. Dieses Wasser muss wieder abtrocknen können, wozu ein entsprechender Energieeintrag notwendig ist.
Wird das Fachwerk mit iQ-Therm gedämmt, ist der Energieeintrag aufgrund der Leistungsfähigkeit von iQ Ther so stark reduziert, dass die Trocknung nicht mehr gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund heißt es im entsprechenden WTA-Merkblatt : „Die zusätzliche innere Wärmedämmung sollte den Wert von Delta Ri = 0,8 m²K/W nicht überschreiten.“ Umgerechnet bedeutet das, das die Dämmschichtstärke dmax nicht größer als Lambda x 0,8 sein darf.
Für iQ-Therm bedeutet das:
0,031 W/(mK) x 0,8 m²K/W = 0,0248 m = 24,8 mm.
Das ideale System zur energetischen Sanierung von Sichtfachwerk ist iQ Therm 30.
- Bei verkleidetem Fachwerk kann von außen keine bzw. nur eine sehr geringe Menge an Feuchtigkeit in die Konstruktion eindringen, so dass hier iQ-Therm zum Einsatz kommen kann.
- Die in der EnEV geforderten U-Werte sind für Fachwerkbauten wesentlich niedriger als für andere Fassaden.
„Werden bei Außenwänden in Sichtfachwerkbauweise, die der Schlagregenbeanspruchungsgruppe I nach DIN 4108-3 : 2001-06 zuzuordnen sind und in besonders geschützten Lagen liegen, Maßnahmen gemäß Buchstabe a, c oder d durchgeführt, gelten die Anforderungen gemäß Satz 1 als erfüllt, wenn der Wärmedurchgangskoeffizient des entstehenden Wandaufbaus 0,84 W/(m²•K) nicht überschreitet“.